Allgemeine Geschäftsbedingungen

Switzerlend AG
Stand: 12.12.2018
Version: 2.0

Mit dem Besuch der Webseite „splendit.ch“ (inkl. sub-domains) erklären sich Nutzer einverstanden mit den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie deren Zusätzen der Switzerlend AG, Hofackerstrasse 13, 8032 Zürich.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird nachfolgend ausschliesslich die männliche Form für Nutzer und Mitglieder verwendet. Es sind jedoch stets Personen weiblichen und männlichen Geschlechts gleichermassen gemeint.

Geltungsbereich

Die AGB sowie die Zusätze „Gebührenreglement“ und „Datenschutzerklärung“ – beide Bestandteil dieser AGB – regeln die Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft bei splendit.ch, die Nutzung der Plattform und Webseite „splendit.ch“ (inkl. sub-domains) sowie die daraus entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen Mitgliedern untereinander und zur Switzerlend AG.

Switzerlend AG ist berechtigt, diese AGB und/oder ihre Zusätze jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern und zu ergänzen und die aktuelle Fassung auf der Plattform splendit.ch zu veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung tritt die geänderte und/oder ergänzte Fassung sofort in Kraft und gilt als von Nutzern und Mitgliedern angenommen. Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen werden vor Inkrafttreten sämtlichen Mitgliedern elektronisch mitgeteilt. Ohne Widerspruch innert der angesetzten Frist gelten die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen sodann als von den Nutzern und Mitgliedern angenommen.

Begriffe

Plattform: Als Plattform bezeichnet wird die Website „splendit.ch“ (inkl. sub-domains), die eine Internet-basierte Dienstleistung zum Abschluss von Bildungskrediten zwischen Privatpersonen auf nicht-gewerbsmässiger Basis anbietet.

Betreiberin: Als Betreiberin bezeichnet wird die Switzerlend AG, Hofackerstrasse 13, 8032 Zürich, welche die Plattform betreibt.

Mitglied: Als Mitglied wird eine Person bezeichnet, die sich auf der Plattform als Full User oder Light User registriert.

Light User: Als Light User wird ein Mitglied bezeichnet, das eine vereinfachte Registrierung durchlaufen hat und berechtigt ist, Bildungskredite, die über die Plattform angeboten oder nachgefragt werden, einzusehen.

Full User: Als Full User wird ein Mitglied bezeichnet, das eine vollständige Registrierung durchlaufen hat und berechtigt ist, über die Plattformeinen Bildungskredit zu finanzieren (Bieter/ Darlehensgeber) oder zu beanspruchen (Antragsteller/ Darlehensnehmer).

Bieter/ Darlehensgeber: Als Bieter bzw. Darlehensgeber wird bezeichnet, wer über die Plattform ein Gebot zur Finanzierung eines Bildungskredits abgibt bzw. einen Bildungskredit (mit-)finanziert. Bieter/ Darlehensgeber können natürlich oder juristische Peronen sein, die als Full User bei der Plattform registriert sind..

Antragsteller/ Darlehensnehmer: Als Antragsteller bzw. Darlehensnehmer wird bezeichnet, wer als Privatperson über die Plattform einen Antrag für einen Bildungskredit aufgibt bzw. einen Bildungskredit beansprucht. Antragsteller/ Darlehensnehmer kann nur sein, wer als Full User bei der Plattform registriert ist.

Bildungskredit: Als Bildungskredit wird ein Kreditverhältnis zur Ausbildungsfinanzierung bezeichnet, das über die Plattform zwischen Darlehensgeber(n) und einem Darlehensnehmer in einem Auktionsprozess abgeschlossen wird. Ein Bildungskredit kann aus mehreren bilateralen Vertragsverhältnissen bestehen, die im gleichen Auktionsprozess zustande kommen. Das Kreditverhältnis untersteht ausschliesslich Schweizer Recht.

Kreditlaufzeit: Als Kreditlaufzeit wird die Dauer ab Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung eines Bildungskredits bezeichnet. Die Kreditlaufzeit besteht in der Regel aus einer Zinsperiode und einer Amortisationsperiode.

Zinsperiode: Als Zinsperiode wird jene Periode der Kreditlaufzeit bezeichnet, in welcher der Darlehensnehmer ausschliesslich Zins auf dem bezogenen Bildungskredit leisten muss. Die Zinsperiode ist typischerweise mindestens so lange, wie die Zeit der kreditfinanzierten Ausbildung.

Amortisationsperiode: Als Amortisationsperiode wird jene Periode der Kreditlaufzeit bezeichnet, in welcher der Darlehensnehmer nebst Zins auch Amortisationsraten zur Rückzahlung des Bildungskredits leisten muss. Die Amortisationsperiode beginnt typischerweise frühestens nach dem Abschluss der kreditfinanzierten Ausbildung.

Die Plattform „splendit.ch“

Die Plattform splendit.ch ermöglicht die Vergabe von Bildungskrediten von Privatpersonen an Privatpersonen zu nicht-gewerbsmässigen Zwecken.

Die Betreiberin beschränkt sich darauf, über die Plattform die Vorbereitung und den Abschluss von Bildungskrediten zwischen Privatpersonen zu ermöglichen und Support-Dienstleistungen bei der Abwicklung und Amortisation des Bildungskredits zu erbringen (z.B. Zahlungsverkehr, Mahnwesen). Sie kann dazu beauftragte Dritte und/ oder verbundene Unternehmen beiziehen.

Die Betreiberin ist ein regulierter Finanzintermediär unter der Aufsicht der SRO PolyReg, die ihrerseits der Aufsicht der von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA unterstellt ist.

Die Betreiberin gewährt keine Kredite und erbringt keine Beratungsdienstleistungen. Sie ist nicht Partei in den von den Mitgliedern über die Plattform abgeschlossenen Verträgen und übernimmt keine Haftung für den Ausfall von Bildungskrediten oder für anderweitige Vertragsrisiken.

Die Betreiberin ist jederzeit berechtigt, neue oder andere Dienstleistungen über die Plattform anzubieten, bestehende Dienstleistungen anzupassen oder gänzlich einzustellen.

Registrierung und Mitgliedschaft

Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung als Mitglied voraus.

Mindestvoraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht sowohl juristischen Personen als auch natürlichen, unbeschränkt handlungsfähigen Personen über 18 Jahren offen. Gruppenregistrierungen (inkl. Ehepaare, Familien etc.) sind ausgeschlossen. Die Nutzung der Plattform kann einzig durch Mitglieder erfolgen.

Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit Kredite oder Darlehen auf eigene Rechnung vergeben oder Inhaber eines entsprechenden Geschäfts oder Unternehmens sind, sind als Mitglieder der Plattform ausgeschlossen. Von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen sind zudem Kreditgeber oder Kreditvermittler, die der Bewilligungspflicht gemäss Konsumkreditgesetz unterstehen. Allen vorgenannten Personen ist es untersagt, eine Mitgliedschaft zu beantragen.

Der bei der Registrierung anzugebende Benutzername darf keine Hinweise auf E-Mail oder Internet-Adressen enthalten, und er darf keine Rechte Dritter verletzen. Der Benutzername darf weder anstössig, obszön oder anderweitig unsittlich sein.

Bei der Registrierung sind die gegenständlichen AGB zu lesen und als massgebend für die beabsichtigte Mitgliedschaft und Nutzung der Plattform zu bestätigen.

Es besteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft. Die Betreiberin kann Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen ablehnen. Unvollständige und unrichtige Registrierungsgesuche werden zurückgewiesen.

Light User

Zur vereinfachten Registrierung hat der Light User eine persönliche E-Mail Adresse („Login“) und ein persönliches Passwort bei der Betreiberin zu hinterlegen. Mit Bestätigung des von der Betreiberin elektronisch zugestellten Aktivierungslinks wird die Registrierung als Light User abgeschlossen.

Bei Registrierungsgesuchen für Light User findet keine Identifikationsprüfung statt.

Full User

Wer über die Plattform einen Bildungskredit finanzieren oder aufnehmen möchte, muss sich vorgängig als Full User vollständig registrieren. Zu diesem Zweck sind der Betreiberin wahrheitsgetreu und vollständig die in standardisierter Form erbetenen Informationen zur Person und zum Zweck der beabsichtigten Mitgliedschaft unter Beilage der erbetenen Ausweise und Urkunden zur Prüfung und Bewilligung zu übermitteln (Registrierungsgesuch).

Die Betreiberin prüft Registrierungsgesuche von Full Usern auf Vollständigkeit und behält sich vor, die Richtigkeit der im Gesuch angegebenen Informationen zu verifizieren. Sie ist ermächtigt, dazu Informationen bei Dritten, namentlich bei Bildungsinstitutionen, einzuholen.

Zur persönlichen Identifikation ist zudem eine Identifizierungsgebühr von einem auf den Namen des Mitglieds lautenden Bankkonto an die Betreiberin zu überweisen. Alternativ kann die Identifikation mittels gelber Identifikation am Postschalter oder mittels appostillierter Ausweiskopie vorgenommen werden.

Wirkung der Mitgliedschaft

Jedes Mitglied erhält Zugang zum passwortgeschützten und vertraulichen Mitgliedschaftsbereich der Plattform. Für jeden Full User werden ein persönliches Profil und ein Benutzerkonto mit persönlichem Mitgliedschaftsbereich und Mailbox („Dashboard“) geführt.

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Die aus einer Mitgliedschaft fliessenden Nutzungsrechte dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mitglieder haften uneingeschränkt für alle Aktivitäten, die unter Nutzung ihres Mitgliedschaftskontos vorgenommen werden. Passwörter sind von den Mitgliedern geschützt aufzubewahren.

Die vom Mitglied hinterlegten persönlichen Angaben und Informationen müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein und sind bei nachträglicher Änderung vom betroffenen Mitglied unaufgefordert und ohne Verzug zu aktualisieren.

Beginn und Ende der Mitgliedschaft/ Kündigung von Bildungskrediten

Die Mitgliedschaft entsteht mit der erfolgreichen Registrierung bei der Betreiberin.

Eine Mitgliedschaft kann jederzeit mittels E-Mail an die Betreiberin gekündigt werden. Die Kündigung wird wirksam, sofern und sobald

  • das Mitglied keinen bestehenden Bildungskredit nutzt oder finanziert;
  • das Mitglied nicht als Bieter oder Antragsteller in einem laufenden Auktionsprozess beteiligt ist;
  • das Mitglied keine Ausstände aus der Nutzung der Plattform gegenüber der Betreiberin oder einem anderen Mitglied aufweist.

Die Betreiberin bestätigt die Kündigung und sperrt das Profil, das Benutzerkonto und die Mailbox des entsprechenden Mitglieds.

Die Betreiberin ist berechtigt, Mitglieder zu verwarnen, Funktionen und/oder Nutzungen zulasten von Mitgliedern einzuschränken oder zu sperren sowie Mitglieder ohne Grundangabe vorübergehend oder dauerhaft von der Plattform auszuschliessen. Dies gilt insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch, Gesetzesverletzungen und/oder Verstössen gegen Vertragsbestimmungen, inkl. diese AGB. Aus den gleichen Gründen kann die Betreiberin laufende Auktionen unterbrechen oder stornieren und bestehende Bildungskredite einseitig kündigen. Mitglieder können ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.

Ausstände und Verbindlichkeiten gegenüber der Betreiberin und/oder einem anderen Mitglied bleiben auch nach Ausschluss des Mitglieds bestehen und geschuldet.

Antrag für einen Bildungskredit

Wer einen Bildungskredit in Anspruch nehmen möchte, stellt über die Plattform einen Antrag für einen Bildungskredit („Antrag“). Dieser wird elektronisch ausgefüllt und der Betreiberin zur Prüfung und Bewilligung übermittelt. Wer einen Bildungskredit beansprucht, kann nicht gleichzeitig Bieter für einen Bildungskredit sein.

Zweck

Ein Bildungskredit darf ausschliesslich zur Deckung der für die Ausbildung notwendigen Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten beantragt und verwendet werden. Der Darlehensnehmer hat der Betreiberin auf Anfrage entsprechende Nachweise beizubringen. Wird die finanzierte Ausbildung unterbrochen, vorzeitig abgebrochen oder nicht mehr weiterverfolgt, ist die Betreiberin berechtigt, den Bildungskredit im Namen der Mitglieder einseitig zu kündigen. Der Darlehensnehmer muss die Betreiberin umgehend über entsprechende Umstände in Kenntnis setzen.

Inhalt

Im Antrag bestimmt der Antragsteller die wesentlichen Vertragsmerkmale zum gewünschten Bildungskredit gemäss elektronischem Antragsformular der Plattform.

Zu den wesentlichen Merkmalen gehören insbesondere der gewünschte Kreditbetrag (in Schweizer Franken), der Maximalzinssatz auf dem Kreditbetrag, der gewünschte Auszahlungsmonat, die Dauer der Zinsperiode (Periode, in der nur Zins zu zahlen ist) und die Dauer der Amortisationsperiode (Periode, in der nur Amortisationsraten und Zins zu zahlen ist).

Zusätzlich hat der Antragsteller die erbetenen Angaben zum Zweck des Bildungskredits und zur Ausbildung auszufüllen. Ebenfalls sind die verlangten Nachweise beizubringen, insbesondere eine Immatrikulationsbestätigung und der jüngste Leistungsausweis.

Prüfung und Genehmigung durch den Antragsteller

Die Betreiberin prüft den Antrag auf Vollständigkeit. Bei Bedarf kann sie vom Antragsteller oder Dritten zusätzliche Informationen und Bescheinigungen einfordern. Der Antragsteller ermächtigt die Betreiberin ausdrücklich, alle zur Überprüfung der Richtigkeit der gemachten Angaben erforderlichen Auskünfte bei Dritten einzuholen. Diese Ermächtigung gilt insbesondere für die Überprüfung einer Immatrikulation sowie der inhaltlichen Richtigkeit der Leistungsnachweise beim entsprechenden Bildungsinstitut.

Die Betreiberin behält sich vor, Anträge ohne Grundangabe abzulehnen.

Nach Abschluss der Prüfhandlungen übermittelt die Betreiberin den finalen Antrag dem Antragsteller zur Kontrolle und Bestätigung. Mit der Bestätigung durch den Antragsteller gilt der Antrag als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines antragsgemässen Bildungskredits. Der Antrag wird mit der Bestätigung auf der Plattform für alle Mitglieder freigeschaltet. Mit der Freischaltung beginnt die vom Antragsteller festgelegte Auktionsperiode.

Rückzug

Ein Rückzug des Antrags ist nur solange möglich, als kein Gebot für den entsprechenden Antrag gestellt ist. Ansonsten bleibt der Antrag für den Antragsteller bis zum Auktionsende bindend und kann nicht verändert werden. Vorbehalten bleiben:

  • die Annahme eines „all-in!“ Gebots, oder
  • die vorzeitige Beendigung einer Auktion durch den Antragsteller, wenn der gesamte Kreditbetrag durch die abgegebenen Gebote bereits vor Ablauf der Auktionsperiode gedeckt ist.

Auktionsmodell

Wer einen Bildungskredit finanzieren möchte, hat über die Plattform ein Gebot für einen freigeschalteten Antrag zu stellen. Wer bereits einen Bildungskredit beansprucht oder einen entsprechenden Antrag stellte, kann keine Gebote abgeben.

Auktionsdauer und Auktionsende

Der Antragsteller bestimmt die Dauer der Auktionsperiode. Eine Auktion endet spätestens mit Ablauf der Auktionsdauer.

Der Antragsteller ist berechtigt, die Auktion vorzeitig, d.h. vor Ablauf der Auktionsperiode, zu beenden, sofern der gesamte Kreditbetrag in diesem Zeitpunkt durch die abgegebenen Gebote gedeckt ist.

Der Antragsteller ist zudem berechtigt, die Auktion durch Annahme eines „all-in!“ Gebots vorzeitig zu beenden.

Gebote

Während laufender Auktion kann jeder Bieter ein oder mehrere elektronische Gebote pro Antrag abgeben. Jedes Gebot muss sich auf einen bestimmten Antrag beziehen. Im Gebot hat der Bieter zwingend den von ihm maximal gebotenen Kreditbetrag (in Schweizer Franken) und den Zinssatz festzulegen. Der Zinssatz kann nicht über dem vom Antragssteller festgelegten Maximalzinssatz liegen.

Der Bieter hat zudem bei jedem Gebot die Möglichkeit, einen Mindestzinssatz festzulegen, bis zu welchem er automatisch mitbietet, falls er durch ein besseres Gebot aus der Auktion verdrängt wurde (Biet-Assistent).

Es werden nur vollständig ausgefüllte Gebote berücksichtigt, die während laufender Auktionsfrist elektronisch vom Bieter bestätigt und übermittelt werden.

Mit der Bestätigung durch den Bieter gilt das Gebot als rechtsverbindliche Annahme des entsprechenden Antrags. Die Bindungswirkung gilt für den vom Bieter gebotenen Kreditbetrag oder für einen Bruchteil davon. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der maximal gebotene Kreditbetrag vollständig berücksichtigt wird.

Während laufender Auktion kann das bestätigte Gebot weder zurückgezogen noch abgeändert werden.

„all-in!“ Gebot

Während laufender Auktion hat jeder Bieter zusätzlich die Möglichkeit, ein „all-in!“ Gebot auf den gesamten Kreditbetrag zu einem bestimmten Zinssatz zu unterbreiten. Wird das „all-in!“ Gebot vom Antragsteller vor Auktionsende angenommen, endet die Auktion sofort und vorzeitig, und der Bildungskredit kommt nach Massgabe des „all-in!“ Gebots mit dem entsprechenden Bieter zustande. Die übrigen Bieter sind nicht länger an ihr Gebot gebunden.

Vertragsschluss

Der Bildungskredit gilt in den folgenden Fällen als zustande gekommen:

  • der gesamte Kreditbetrag ist bei Ablauf der Auktionsperiode vollständig durch die abgegebenen Gebote gedeckt, wobei die Summe aller Gebote massgebend ist; oder
  • der Antragssteller beendet die Auktion vor Ablauf der Auktionsperiode, weil der gesamte Kreditbetrag durch die gestellten Gebote bereits gedeckt ist; oder
  • der Antragssteller nimmt vor Ablauf der Auktionsperiode ein „all-in!“ Gebot an.

Der massgebende Zinssatz für den gesamten Bildungskredit wird bei laufender Auktion gemäss Angebot und Nachfrage ermittelt. In der Auktion wird zunächst der gesamte Kreditbetrag mit eingehenden Geboten zu den mit jedem Gebot festgelegten Zinssatz befüllt. Übersteigt die Summe aller Gebote den nachgefragten Kreditbetrag, werden die Gebote nach folgender Prioritätenregel berücksichtigt:

  • ein Gebot mit einem tieferen Zins verdrängt ein Gebot mit einem höheren Zins;
  • bei gleichem Zins erhält das zuerst platzierte, ältere Gebot den Vorrang.

Bei Geboten mit aktiviertem Biet-Assistenten wird automatisch nach vorstehender Prioritätenregel bis zum für das Gebot festgelegten Minimalzinssatz mitgeboten. Die Zinsschritte sind mit 0.25%vorgegeben.

Die Anzahl geschlossener Verträge richtet sich nach der Zahl der abgegebenen Gebote, die bei voller Deckung gemäss obiger Prioritätenregel berücksichtigt werden. Für jedes berücksichtigte Gebot wird ein separater Vertrag zwischen Antragsteller und Bieter geschlossen.

Verträge, die im gleichen Auktionsprozess zustande kommen, werden während der gesamten Kreditlaufzeit als Einheit behandelt und teilen das gleiche rechtliche Schicksal. Die Bieter des nämlichen Auktionsprozesses sind untereinander gleichberechtigt.

Die bei einer Auktion geschlossenen Vertragsverhältnisse zwischen Darlehensgeber(n) und Darlehensnehmer unterstehen den Regeln von Art. 312 ff. Obligationenrecht, soweit diese AGB und/oder vertragliche Abmachungen keine anderslautenden Regelungen vorsehen.

Ist der nachgefragte Kreditbetrag bei Auktionsende nicht vollständig gedeckt, gilt der Bildungskredit als nicht zustande gekommen. Antragsteller und Bieter sind nicht länger gebunden.

Bis zum Ende der Auktion bleiben Antragsteller und Bieter anonym.

Bestätigung

Die Betreiberin gibt das Resultat der Auktion nach Auktionsende elektronisch bekannt. Gilt der Antrag als angenommen, wird das Zustandekommen des Bildungskredits dem Antragsteller/Darlehensnehmer und jedem Bieter/Darlehensgeber, dessen Gebot als angenommen gilt, per Email mit folgenden Angaben bestätigt:

  • Persönliche Angaben zum Darlehensnehmer und zum Darlehensgeber
  • Vertragsindividueller Kreditbetrag
  • Verzinsung und Laufzeit des Bildungskredits
  • gewünschter Auszahlungsmonat

Überweisung des Kreditbetrags

Nach Zustandekommen eines Bildungskredits haben die berücksichtigten Darlehensgeber ihren vertragsindividuellen Kreditbetrag gemäss Bestätigung und Rechnungsstellung der Betreiberin an diese zu überweisen.

Schuldanerkennung

Die Betreiberin stellt dem Darlehensnehmer für jedes berücksichtigte Gebot eine separate Schuldanerkennung über den vertragsindividuellen Kreditbetrag gegenüber dem entsprechenden Darlehensgeber zu.

Der Darlehensnehmer hat die Schuldanerkennungen handschriftlich zu unterzeichnen und innert 5 Tagen an die Betreiberin zu retournieren.

Auszahlung des Bildungskredits

Voraussetzungen für Auszahlung

Die Betreiberin überweist den Kreditbetrag grundsätzlich dem Darlehensnehmer, behält sich jedoch vor, diesen direkt an das Bildungsinstitut zu überweisen. Die Betreiberin überweist den Kreditbetrag in allen Fällen erst, wenn:

  • die vertragsindividuellen Kreditbeträge sämtlicher Darlehensgeber bei der Betreiberin eingegangen sind; und
  • sämtliche Schuldanerkennungen vom Darlehensnehmer unterzeichnet bei der Betreiberin eingegangen sind.

Sind die Voraussetzungen für eine Auszahlung nicht erfüllt, werden die säumigen Mitglieder zur Erfüllung innerhalb einer angemessenen Nachfrist gemahnt. Verstreicht die Nachfrist ungenutzt, gilt der Bildungskredit als nachträglich aufgelöst und wird vollständig rückabgewickelt, sofern kein Ersatzinvestor Interesse bekundet. Bei einer Rückabwicklung besteht kein Anspruch auf Verzinsung. Das säumige Mitglied haftet vollumfänglich für entstandene Umtriebe und Schäden. Der Säumnisaufwand der Betreiberin wird dem säumigen Mitglied mit einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 250.- pro Aufwandstunde in Rechnung gestellt.

Kreditlaufzeit und Verzinsung

Am Tag der Auszahlung (Valutadatum) des Kreditbetrags durch die Betreiberin an den Darlehensnehmer beginnt die Kreditlaufzeit und die Verzinsung des Kreditbetrags.

Zins- und Amortisationsraten

Die Betreiberin teilt den Zins- und Amortisationsplan mit den entsprechenden Fälligkeiten spätestens am Tag der Auszahlung (Valutadatum) des Kreditbetrags mit. Zins- und Amortisationsraten werden monatlich berechnet, aber quartalsweise erhoben. Fälligkeiten und Zahlungsfristen der einzelnen Zins- und Amortisationsraten richten sich nach der Rechnungsstellung der Betreiberin und - sofern darin keine besondere Zahlungsfrist gesetzt ist - nach diesen AGB.

Amortisation und Zahlungsverkehr

Die Betreiberin besorgt den Zahlungsverkehr und überwacht die Zins- und Amortisationzahlungen des Bildungskredits. Sie kann dazu beauftragte Dritte und verbundene Unternehmen beiziehen. Mit Ausnahme der Identifikationsgebühr haben sämtliche durch die Nutzung der Plattform anfallende Zahlungen unter Verwendung der von der Betreiberin versendeten orangen Einzahlungsscheine per elektronische Bank- bzw. Postüberweisung oder Kreditkartenzahlung zu erfolgen. Schalterzahlungen sind nicht erlaubt.

Die Betreiberin ist jederzeit berechtigt und bevollmächtigt, im Namen ihrer Mitglieder Zahlungen einzufordern und Mahnungen zu erlassen, und sie kann den Bildungskredit im Namen ihrer Mitglieder vorzeitig auflösen und kündigen, namentlich bei Säumnis und Verzug.

Für die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs kann die Betreiberin eine Zahlstelle bezeichnen. Leistungen an die bezeichnete Zahlstelle haben befreiende Wirkung gegenüber der Betreiberin und anderen Mitgliedern.

Darlehensnehmer sind berechtigt, den gesamten Bildungskredit jederzeit über die Betreiberin an die Darlehensgeber zurückzuzahlen. Eine Teilrückzahlung ist ausgeschlossen. Eine vorzeitige und/oder einseitige Kündigung des Bildungskredits durch einzelne oder mehrere Darlehensgeber ist ebenfalls ausgeschlossen.

Verzug und Inkasso

Leistet der Darlehensnehmer eine Zins- und/oder Ratenzahlung nicht fristgerecht am Tag der Fälligkeit, so gerät er am Folgetag ohne Mahnschreiben oder anderweitige Notifikation automatisch in Verzug.

Die Betreiberin ist berechtigt, dem säumigen Darlehensnehmer im Namen sämtlicher Darlehensgeber eine angemessene Nachfrist zur Leistung der verfallenen Zins- und/oder Ratenzahlung(en) anzusetzen und ihm die vorzeitige Kündigung des gesamten Bildungskredits bei erneuter Säumnis anzudrohen.

Leistet der Darlehensnehmer die ausstehende Zins- und/oder Ratenzahlung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist, gilt der Bildungskredit androhungsgemäss als gekündigt und der gesamte dannzumal noch geschuldete Kreditbetrag inkl. aufgelaufener Zinsen wird sofort und ohne weitere Notifikation zur Rückzahlung fällig. Auf dem gesamten Betrag sind vom Darlehensnehmer Verzugszinsen von 5% p.a. zu leisten.

Für die mit einem Verzug entstandenen Umtriebe kann die Betreiberin dem säumigen Darlehensnehmer eine Mahngebühr gemäss geltender Gebührenordnung in Rechnung stellen.

Die Betreiberin und/oder der Darlehensgeber können Dritte mit dem Inkasso beauftragen und die ihnen zustehenden Rechte und Forderungen ganz oder teilweise an Dritte abtreten.

Kündigung

Die Betreiberin ist berechtigt, laufende Bildungskredite in Namen ihrer Mitglieder zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Weiterführung des Bildungskredits unzumutbar macht. Das gilt insbesondere bei Verzug und Säumnis des Darlehensnehmers, bei Verdacht auf Missbrauch, Gesetzesverletzungen oder Verstössen gegen Vertragsbestimmungen und/oder gegen diese AGB. Eine einseitige Kündigung durch die Betreiberin kann ebenfalls erfolgen, wenn der Zweck des Bildungskredits nachträglich wegfällt und die finanzierte Ausbildung vor Abschluss unterbrochen, abgebrochen oder nicht mehr weiterverfolgt wird.

Mit der Kündigung durch die Betreiberin wird der gesamte dannzumal noch geschuldete Kreditbetrag inkl. aufgelaufener Zinsen sofort zur Rückzahlung fällig. Auf dem gesamten Betrag sind vom Darlehensnehmer Verzugszinsen von 5% p.a. zu leisten.

Eine vorzeitige und/oder einseitige Kündigung eines Bildungskredits durch einzelne oder mehrere Mitglieder ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die vorzeitige Rückzahlung des Bildungskredits durch den Darlehensnehmer, einschliesslich der bis zum Rückzahlungszeitpunkt aufgelaufenen Zinsen.

Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte

Die Betreiberin behält sich das Recht vor, Rechte und Pflichten aus diesen AGB und den Beziehungen zu den Mitgliedern ganz oder teilweise durch Dritte wahrnehmen zu lassen oder an Dritte abzutreten.

Risikohinweis – Eigenverantwortung der Mitglieder

Der Abschluss von Bildungskrediten kann mit Risiken verbunden sein, insbesondere kann auf Seiten des Darlehensgebers ein Totalausfall resultieren. Beim Abschluss von Bildungskrediten handeln Mitglieder eigenverantwortlich und informieren sich selbständig und individuell über die Tragbarkeit der damit verbundenen Risiken. Der Abschluss eines Kreditvertrags liegt in der ausschliesslichen Verantwortlichkeit des entsprechenden Mitglieds.

Die Betreiberin nimmt keine Bonitäts- und keine Kreditprüfung vor. Sie lehnt jede Haftung für Ausfall und anderweitige Vertragsrisiken ab.

Haftungsausschluss

Die Betreiberin haftet nur für direkte Schäden, die sie durch vorsätzliche oder grobfahrlässige eigene Handlungen verursacht. Eine Haftung für leichtes Verschulden ist ausdrücklich ausgeschlossen unter Vorbehalt zwingender Gesetzesbestimmungen.

Eine Haftung der Betreiberin für indirekte Schäden und für Folgeschäden aller Art und unabhängig vom Rechtsgrund ist vollumfänglich ausgeschlossen. Eine Haftung der Betreiberin für Handlungen oder Unterlassungen von Erfüllungsgehilfen (beauftragte Dritte und/ oder verbundene Unternehmen) ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende Gesetzesbestimmungen.

Die Betreiberin haftet nicht für eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit von Funktionalitäten der Plattform und/oder einzelner Webseiten davon, und sie haftet nicht für damit verbundene technische Probleme und Fehlfunktionen.

Die Betreiberin lehnt jede Haftung und jede Gewähr ab für Webseiten von Drittanbietern, die über Verlinkungen von der Plattform und/oder einzelner Webseiten davon aufgerufen werden können.

Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Inhalt und Erfüllung von Verträgen, die über die Plattform vermittelt werden. Eine Haftung der Betreiberin für Ausfall und anderweitige Vertragsrisiken ist ausgeschlossen.

Die Betreiberin haftet nicht für Schäden, die Mitglieder oder Dritte anderen Mitgliedern oder Dritten zufügen und mit der Nutzung oder dem Missbrauch der Plattform im Zusammenhang stehen.

Datenschutz

Die Betreiberin ist berechtigt, Daten von Mitgliedern unabhängig ihrer Urheberschaft aufzuzeichnen und zu bearbeiten und solche Daten Dritten zugänglich zu machen, soweit dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Details dazu sind in der Datenschutzerklärung der Betreiberin geregelt. Diese bildet ein integrierter Bestandteil dieser AGB.

Gebühren

Die Nutzung der Plattform und der damit verbundenen Dienstleistungen ist kostenpflichtig nach Massgabe der Gebührenordnung. Diese bildet ein integrierter Bestandteil dieser AGB.

Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen der Betreiberin und Mitgliedern erfolgt grundsätzlich elektronisch. Die Mitglieder berechtigen die Betreiberin ausdrücklich, die von den Mitgliedern angegebene E-Mail Adressen für sämtliche Korrespondenz zu benützen. Diese Berechtigung gilt insbesondere auch für rechtserhebliche Kommunikation und Mitteilungen.

Die Mitglieder berechtigen die Betreiberin ausdrücklich, rechtserhebliche Kommunikation und Mitteilungen elektronisch über das persönliche Dashboard jedes Mitglieds auf der Plattform zuzustellen. Mitteilungen der Betreiberin, die ins persönliche Dashboard eines Mitglieds übermittelt werden, gelten als dem Mitglied zugegangen.

Darüber hinaus bleibt die Betreiberin berechtigt, auf dem Postweg mit den Mitgliedern zu kommunizieren.

Anwendbare Bestimmungen

Diese AGB und sämtliche Beziehungen der Betreiberin zu ihren Mitgliedern sowie der Mitglieder untereinander unterstehen Schweizer Recht.

Die Bildungskredite, die über die Plattform zustande kommen, unterstehen Schweizer Recht. Die Bildungskredite unterstehen nicht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) vom 23. März 2001.

Mitglieder, die über die Plattform Bildungskredite aufnehmen oder finanzieren, können sich deshalb nicht auf die Bestimmungen des KKG berufen.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen sowie der Vertrag als solches davon unberührt. Bei sämtlichen Streitigkeiten gegen die Betreiberin gilt ausschliesslich der Gerichtsstand Zürich.


Gebührenordnung

Switzerlend AG
Stand: 24.03.2014
Version: 1.0

Diese Gebührenordnung ist ein integrierter Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Switzerlend AG (AGB).

Die Betreiberin ist berechtigt, diese Gebührenordnung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern und zu ergänzen und die aktuelle Fassung auf der Plattform zu veröffentlichen. Anpassungen und Ergänzungen der Gebührenordnung gelten nicht als wesentliche Änderungen oder Anpassungen.

Identifikationsgebühr

Bei der Registrierung als Full User erhebt die Betreiberin eine Identifikationsgebühr von Fr. 5.-. Der Betrag ist zwingend mittels Banküberweisung von einem auf den Namen des Full Users lautenden Bankkonto und unter Angabe der von der Betreiberin zugesandten Identifikationsnummer zu begleichen.

Die Betreiberin ist Finanzintermediär und (indirekt) durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA reguliert und beaufsichtigt. Die Bezahlung der Identifikationsgebühr ist Teil der gesetzlichen Identifikationspflicht nach Massgabe des Schweizerischen Geldwäschereigesetzes.

Nutzungsgebühr

Die Nutzung der Plattform als Darlehensnehmer oder Darlehensgeber ist gebührenpflichtig.

Die Betreiberin erhebt von Darlehensnehmern eine monatliche Nutzungsgebühr von CHF 10.-. Die Nutzungsgebühr wird quartalsweise gemessen an der jeweiligen Kreditlaufzeit erhoben. Dies erfolgt im Rahmen der ordentlichen Zins- und Amortisationszahlungen.

Die Betreiberin erhebt von Darlehensgebern pro Beteiligung an einem Bildungskredit eine Einmalgebühr von 2% des vertragsindividuellen Kreditbetrags. Die Gebühr wird im Rahmen der Einzahlung des vertragsindividuellen Kreditbetrags durch den Darlehensgeber erhoben.

Die Betreiberin kann die Nutzungs- oder Einmalgebühr mit Ansprüchen der Mitglieder verrechnen und ist berechtigt, die Nutzungsgebühr von fälligen Zins- und Amortisationsraten vorab in Abzug zu bringen.

Mahngebühren

Bei Mahnungen aller Art stellt die Betreiberin dem säumigen Mitglied eine pauschale Mahngebühr für Aufwand und Versand von Fr. 25.- pro Mahnung in Rechnung.

Umtriebsentschädigung

Bei Säumnis und/oder Verdacht auf Missbrauch, Gesetzesverletzungen und/oder Verstössen gegen Vertragsbestimmungen inkl. AGB ist die Betreiberin berechtigt, die daraus entstehenden Aufwendungen dem entsprechenden Mitglied mit einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 250.- pro Aufwandstunde zu verrechnen. Diese Umtriebsentschädigung ist zusätzlich zu einer Mahngebühr geschuldet. Die Geltendmachung von Ersatz für weiteren Schaden bleibt davon unberührt.

Rechnungsstellung

Rechnungsstellung, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen werden den Mitgliedern grundsätzlich per E-Mail oder via elektronische Mitteilung im persönlichen Dashboard zugestellt (vgl. AGB, Elektronische Kommunikation).

Sämtliche Zahlungen können unter Verwendung der von der Betreiberin versendeten orangen Einzahlungsscheine mit befreiender Wirkung an die Betreiberin geleistet werden. Zahlungen sind in Schweizer Franken zu leisten und können nur per Bank- oder Postüberweisung erfolgen.

Zahlungsfristen

Zahlungsfristen betragen grundsätzlich 10 Tage ab Erhalt der Zahlungsaufforderung. Besondere Zahlungsfristen bleiben vorbehalten. Bei Säumnis treten automatisch die gesetzlichen Verzugsfolgen ein. Der Verzugszins beträgt 5% p.a. (5 Prozent pro Jahr).

Die Betreiberin ist berechtigt, sämtliche Forderungen und Rechte gegenüber Mitgliedern aus der Nutzung der Plattform ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder Dritte mit deren Geltendmachung und dem Inkasso zu beauftragen.


Datenschutzerklärung

Switzerlend AG
Stand: 24.03.2014
Version: 1.0

Diese Datenschutzerklärung ist ein integrierter Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Switzerlend AG (AGB).

Die Switzerlend AG als Betreiberin der Plattform verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten von Besuchern der Plattform und von Mitgliedern zu schützen nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Wer damit nicht einverstanden ist, hat den Besuch von Webseiten, die von der Switzerlend AG betrieben werden, zu unterlassen. Die Bestimmungen gelten nicht für Webseiten von Drittbetreibern, die über die Plattform aufgerufen werden können.

Die Betreiberin ist berechtigt, diese Datenschutzerklärung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern und zu ergänzen und die aktuelle Fassung auf der Plattform zu veröffentlichen. Anpassungen und Ergänzungen der Datenschutzerklärung gelten nicht als wesentliche Änderungen oder Anpassungen.

Datenerfassung

Beim Aufrufen von Webseiten der Plattform werden automatisch IP-Adressen von Besuchern, die besuchten Webseiten, Datum und Dauer sowie benutzte Browser-Software aufgezeichnet.

Die Betreiberin sammelt personenbezogen Daten (z.B. Namen, Adressen, Geschlecht, E-Mail und Telefonnummern etc.) von Mitgliedern, welche diese bei der Registrierung oder Nutzung der Plattform übermitteln. Die gesammelten Daten werden ausschliesslich verwendet zur bestimmungsgemässen Leistungserbringung durch die Betreiberin gemäss ihren AGB, für die Nutzung und Administration von Mitgliedern, für die technische Verwaltung und Weiterentwicklung der Plattform sowie für Marketing und Personalvermittlung. Die Nutzung der Daten erfolgt strikt im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze in der Schweiz.

Die Betreiberin erfasst Daten zu obigen Zwecken über Tracking-Technologien wie Cookies und Tags. Mittels persönlicher Einstellungen können Besucher der Plattform festlegen, ob sie Cookies oder andere Tracking-Technologien akzeptieren oder deaktivieren bzw. ob vor der Anwendung dieser Technologien gewarnt werden soll. Das Sperren oder Deaktivieren solcher Funktionen kann die Nutzung der Plattform einschränken oder ausschliessen.

Die Betreiberin setzt technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ein, um personenbezogene Daten angemessen gegen unerlaubten Zugriff, versehentliche oder beabsichtigte Manipulation, Verlust und Zerstörung zu schützen.

Journaling

Sämtliche elektronischen Mitteilungen und Bestätigungen, die Besucher und Mitglieder der Plattform der Betreiberin zustellen, werden systematisch zu Beweiszwecken aufgezeichnet und gespeichert. Die elektronischen Mitteilungen werden durch angemessene rechtliche, technische und organisatorische Massnahmen geschützt. Ein Zugriff wird nur in rechtlich begründeten Fällen gemäss den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Gerichtsbeschluss, Verdacht einer Straftat, Verletzung regulatorischer Pflichten oder schwere Verletzung des Arbeitsvertrags) und nur bestimmten Personen in festgelegten Funktionen (z.B. Rechts- oder Compliancefunktion) gewährt..

Weitergabe von Daten

Die Betreiberin ist berechtigt, die erfassten Daten den eigenen Mitarbeitern sowie beauftragten Dritten und/ oder verbundenen Unternehmen im In- und Ausland weiterzugeben, sofern die Weitergabe den gleichen Zwecken dient wie die Datenerfassung. Die Mitarbeiter, die beauftragten Dritte und die verbundenen Unternehmen, welche Zugriff auf personenbezogene Daten haben, die von der Betreiberin erhoben werden, sind verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu beachten.

Risikohinweis

Internet, Webseiten und die elektronische Übermittlung von Daten sind grundsätzlich als unsicher zu bezeichnen mit Bezug auf Geheimhaltung und Datensicherheit. Unberechtigte Dritte können auf Informationen zugreifen, die über die vorgenannten Kanäle ausgetauscht werden, und Daten können beschädigt oder inhaltlich verändert werden. Zudem können Daten ins Ausland gelangen, wo keine oder weniger stark ausgeprägte Datenschutzbestimmungen gelten, auch wenn Sender und Empfänger im gleichen Land Wohnsitz haben. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für die Sicherheit elektronisch übermittelter Daten.

Kontakt

Fragen zu erfassten Daten sind zu richten an:

Switzerlend AG
Hofackerstrasse 13
8032 Zürich